Informationen zum Freischuss der Ersten Juristischen Prüfung
Nach Rücksprache mit dem GJPA (Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg) stehen die Voraussetzungen der Meldefristverlängerung bei der Anmeldung zum Freiversuch der Ersten Juristischen Prüfung ("Freischuss") für Teilnehmer des deutsch-französischen Studiengangs fest.