Das Studienprogramm während der ersten vier Semester in Potsdam
Wie ihre Kommilitonen, die lediglich deutsches Recht studieren, widmen sich die Studierenden des Deutsch-Französischen Studiengangs in den ersten vier Semestern dem Erwerb der Zwischenprüfung. Ihr Jurastudium unterscheidet sich insofern nicht von dem anderer Studenten, das heißt die Studenten erlernen in Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften die Grundlagen des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts. Weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung finden Sie auf der Homepage der juristischen Fakultät Potsdam.
Neben dem Studium des deutschen Rechts werden die Studierenden des Deutsch-Französischen Studiengangs auch in den Grundlagen des französischen Rechts ausgebildet. Dazu wurde in Abstimmung mit unserer französischen Partneruniversität ein Vorlesungsplan erstellt, der – wenn sicherlich auch in gekürzter Form – inhaltlich im Wesentlichen dem Jurastudium in Frankreich entspricht. Die Lehrveranstaltungen werden von Professoren und Dozenten der Université Paris Nanterre abgehalten. Hierbei werden folgende zehn Lehrveranstaltungen angeboten:
- Introduction au droit français
- Histoire politique contemporaine
- Droit civil – Les obligations I
- Droit civil – Les obligations II
- Droit civil – Droit des biens
- Droit de la famille
- Droit constitutionnel
- Droit administratif I
- Droit administratif II
Das Studienprogramm in Paris
Übersicht:
Nach erfolgreichem Abschluss der ersten zwei Studienjahre an der Universität Potsdam wird das Studium an der Université Paris Nanterre fortgeführt. Die Studierenden steigen dort direkt in das dritte Licence-Jahr ein und können nach einem Jahr das Diplom der Licence en droit (Bachelor-Grad) erwerben. Darüber hinaus können die Studierenden auch das vierte Studienjahr (Master I) an der Université Paris Nanterre verbringen und dieses mit dem Zwischen-Diplom („diplôme intermédiaire“ – ehem. Maîtrise) abschließen.
Bedingung für den Studienaufenthalt in Paris:
- bestandene Zwischenprüfung
- erfolgreiche Teilnahme an den französischen Blockveranstaltungen (Notendurchschnitt: 10 Punkte)
Masterstudiengang (4. – 5. Studienjahr) an der Université Paris Nanterre:
Mit dem Erwerb der Licence qualifizieren sich deutsche und französische Studierende für einen zweijährigen Masterstudiengang an der Université Paris Nanterre. Für den erfolgreichen Abschluss des ersten Studienjahres im Masterstudiengang erteilt die Université Paris Nanterre auf Antrag die Maîtrise. Das zweite Master-Studienjahr wird dann mit dem regulären Master-Titel abgeschlossen.
Aus studien- und examenspraktischer Sicht ist ein solcher weiterer Studienaufenthalt in Frankreich nach dem Erwerb der Licence nicht unbedingt erforderlich. Zwar werden auch die Maîtrise und künftig wohl auch der Master an der Universität Potsdam als Schwerpunktbereichsprüfung Französisches Recht anerkannt und decken auf diese Weise 30 % der deutschen Abschlussprüfung ab. Aber dafür genügt auch schon die Licence.
Die Université Paris Nanterre bietet Masterstudiengänge zu verschiedenen Rechtsgebieten an. Insbesondere wird ein deutsch-französischer Mastertudiengang (Master en Droit – Etudes Bilingues des Droits de l’Europe) angeboten. Dieser ermöglicht es als Fortführung der deutsch-französischen Licence den Studierenden, das Studium des deutschen und französischen Rechts weiter zu vertiefen.
Nähere Informationen zum Masterstudiengang der Université Paris Nanterre finden Sie hier.