Nach Rücksprache mit dem GJPA (Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg) stehen die Voraussetzungen der Meldefristverlängerung bei der Anmeldung zum Freiversuch der Ersten Juristischen Prüfung („Freischuss“) für Teilnehmer des deutsch-französischen Studiengangs fest. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es den Teilnehmern des Licence-Studiengangs möglich, eine Meldefristverlängerung von drei Semestern zu bekommen.
Freiversuchsregelung währen der Pandemie: hier
Meldefristverlängerung
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Informationen zur Meldefristverlängerung