30 Jahre Deutsch-Französischer Studiengang Rechtswissenschaften
der Universitäten Potsdam und Paris Nanterre
Prof. Dr. Michael Sonnentag – Universität Potsdam
Am Samstag, 25. Mai 2024, fand am Campus Griebnitzsee der Universität Potsdam die Feier zum 30-jährgen Bestehen des Deutsch-Französischen Studiengangs Rechtswissenschaften der Universitäten Potsdam und Paris Nanterre statt. Die Idee zur Einrichtung dieses deutsch-französischen Studiengangs geht bis in die Achtzigerjahre zurück. Zu diesem Zeitpunkt hatten Professor Dr. Otmar Seul von der Universität Paris Nanterre sowie Professor Dr. Werner Merle von der Universität Münster die Idee, einen solchen gemeinsamen Studiengang einzurichten. Aufgrund des Wechsels von Werner Merle an die Universität Potsdam im Zuge der Wiedervereinigung wurde der Studiengang schließlich zwischen den beiden Universitäten Paris Nanterre und Potsdam eingerichtet. Auf französischer Seite ging die Verantwortung für den Studiengang mit der Emeritierung von Otmar Seul im Jahre 2010 auf Frau Prof. Dr. Stephanie Rohlfing-Dijoux über, die von Anfang an, also seit 1994, an dem Studiengang mitgewirkt hat. Auf deutscher Seite ging die Leitung im Jahre 2005 auf Prof. Dr. Tilman Bezzenberger über und im Jahre 2021 mit meiner Berufung auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht an der Universität Potsdam auf mich.
Nicht nur für die Juristische Fakultät, sondern für die Universität Potsdam insgesamt ist der Deutsch-Französische Studiengang ein hervorragendes und wichtiges Aushängeschild. Welch große Bedeutung der Deutsch-Französische Studiengang Potsdam/Paris Nanterre hat und welch ausgezeichnete Reputation er genießt, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Studiengangsteilnehmer anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Élysée-Vertrages im Jahre 2013 von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten François Hollande im Bundeskanzleramt eingeladen waren. Auch der frühere Bundespräsident Joachim Gauck war bereits Gast beim Deutsch-Französischen Studiengang. Gleiches gilt für mehrere Bundesminister.
Inzwischen gibt es fast 3000 Absolventen des Studiengangs. Damit ist der Deutsch-Französische Studiengang Potsdam/Paris Nanterre nicht nur einer der ältesten rechtswissenschaftlichen deutsch-französischen Studiengänge in Deutschland, sondern jedenfalls derjenige, der zahlenmäßig die meisten Absolventinnen und Absolventen hervorgebracht hat. Er besteht aus dem grundständigen, sechssemestrigen Bachelor-/Licencestudiengang und dem sich auf diesem aufbauenden viersemestrigen Masterstudiengang. Außerdem existiert ein Doppelpromotionsverfahren zwischen den beiden Universitäten einschließlich eines Doktorandenkollegs. An diesem nehmen auch solche Promovierende teil, die an einer der beiden Partneruniversitäten eingeschrieben sind und eine Doppelpromotion mit einer weiteren Universität durchführen. Derzeit befinden sich 16 Promovierende im Doktorandenkolleg.
Die deutschen Studierenden verbringen das erste (L1) und zweite (L2) Studienjahr an der Universität Potsdam und setzen ihr Studium im dritten Studienjahr (L3) an der Universität Paris Nanterre fort. Die in der deutschen Sprache besten der französischen Studierenden beginnen ihr Studium in den ersten beiden Studienjahren (L1 und L2) ebenfalls an der Universität Potsdam und sind im dritten Jahr (L3) an der Universität Paris Nanterre eingeschrieben. Die übrigen französischen Studierenden starten ihr Studium im ersten Studienjahr (L1) an der Universität Paris Nanterre, um sprachlich und rechtlich intensiv auf das Studium in Potsdam vorbereitet zu werden, und stoßen dann im zweiten Studienjahr (L2) an der Universität Potsdam zu den übrigen Studierenden hinzu. Das dritte Studienjahr (L3) verbringen in der Regel sämtliche Studierende an der Universität Paris Nanterre. Die Studierenden werden in den drei Jahren sowohl in Grundlagenfächern, nämlich in Rechtsgeschichte und juristischer Methodik, als auch im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht der beiden Rechtssysteme ausgebildet. Mit Abschluss des erfolgreichen dritten Studienjahres erhalten die Studierenden den Grad eines Bachelor of Laws (LL.B.) von der Universität Potsdam und den Grad einer Licence de droit von der Universität Paris Nanterre.
Nach dem dritten Studienjahr besteht die Möglichkeit, das Studium in Deutschland fortzusetzen, um sich auf die Erste juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Die Schwerpunktbereichsprüfung, die einen Anteil von 30 % in der Ersten juristischen Prüfung ausmacht, ist mit den Leistungen im französischen Recht im dritten Studienjahr an der Universität Paris Nanterre bereits erworben. […] Hier geht es zum vollständigen Aufsatz.