Am 25. Mai 2024 feierte der Deutsch-Französische Studiengang Rechtswissenschaften sein 30-jähriges Bestehen
Der Deutsch-Französische Studiengang wurde im Jahre 1994 von Prof. Dr. Werner Merle und Prof. Dr. Otmar Seul gegründet, zunächst als Erasmus-Kooperation, die später in ein strukturiertes Studienprogramm überführt wurde. Die grundlegende Kooperationsvereinbarung beschloss der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam am 25. Mai 1994, also auf den Tag der Jubiläumsfeier genau vor 30 Jahren. Am 13. Juli 1994 folgte das erste „Gemeinsame Studienprogramm“ der beiden Fakultäten, so dass bereits zum Wintersemester 1994/1995 sieben französische Studierende das Magisterstudium in Potsdam aufnehmen konnten. Nachdem die beiden Gründerväter in den 2000er Jahren in den Ruhestand gegangen waren, führten zunächst Prof. Dr. Tilman Bezzenberger und nach ihm Prof. Dr. Michael Sonnentag sowie für die französische Seite Prof. Dr. Stephanie Rohlfing-Dijoux die Kooperation fort. Ganz wesentlichen Anteil an dem Erfolg des Studiengangs hatte Frau Michelle Lechner, die in Griebnitzsee bis Ende 2018 mehr als zwei Jahrzehnte das wichtigste Bindeglied zwischen den Studierenden, den Lehrenden und den beiden Fakultätsverwaltungen war. Ihre Aufgaben hat seitdem Frau Julia Dopleb übernommen.
Der Deutsch-Französische Studiengang besteht aus dem grundständigen, sechssemestrigen Bachelor- bzw. Licencestudiengang und dem darauf aufbauenden viersemestrigen Masterstudiengang. Von den derzeit insgesamt 187 Studierenden im Deutsch-Französischen Studiengang Rechtswissenschaften absolvieren 149 den Bachelor- bzw. Licencestudiengang und 38 den Masterstudiengang. 79 Studierende befinden sich aktuell an der Universität Potsdam und 108 an der Universität Paris Nanterre. Außerdem existiert ein Doppelpromotionsverfahren zwischen den beiden Universitäten mit einem Doktorandenkolleg, in dem zurzeit 16 Promovierende forschen.
Alleinstellungsmerkmal gegenüber allen anderen in Deutschland existierenden deutsch-französischen Studiengängen Rechtswissenschaften ist, dass während des gesamten Studiums jeweils ungefähr hälftig deutsches und französisches Recht gelehrt wird, wobei die Vorlesungen zum deutschen Recht denjenigen entsprechen, die auch für die Erste Juristische Staatsprüfung von Bedeutung sind. Das deutsche Recht wird von deutschen Dozierenden und das französische Recht von französischen Dozierenden unterrichtet.
In den drei Jahren des Bachelor- bzw. Licencestudiengangs werden die Studierenden sowohl in Grundlagenfächern, nämlich Rechtsgeschichte und juristischer Methodik, als auch im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht der beiden Rechtssysteme ausgebildet. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten sie einen Bachelor of Laws (LL.B.) von der Universität Potsdam und eine Licence en droit von der Universität Paris Nanterre.
Anschließend besteht die Möglichkeit, das Studium in Deutschland fortzusetzen, um sich auf die Erste Juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Alternative ist ein Masterstudium in deutsch-französischem Recht, bei dem das erste Studienjahr an der Universität Paris Nanterre und das zweite Studienjahr an der Universität Potsdam stattfindet. Allerdings existiert auch eine Option trilingue, nach welcher die Studierenden das zweite Studienjahr statt in Potsdam in einem Drittland, wie z.B. in Indien, fortsetzen können. Das Masterprogramm lässt eine Spezialisierung zwischen drei Bereichen zu, nämlich dem Internationalen Recht (Völkerrecht und Internationales Privatrecht), dem Wirtschaftsrecht oder der Menschenrechte. Das Masterprogramm wird mit einem Master of Laws (LL.M.) der Universität Potsdam sowie einem Mastertitel der Universität Paris Nanterre abgeschlossen.
Nach dem Master besteht die Möglichkeit einer Doppelpromotion (Co-tutelle de thèse) an den Universitäten Potsdam und Paris Nanterre. Die Promovierenden fertigen ihre Promotion entweder in deutscher oder in französischer Sprache an sowie mit einer ca. 50-seitigen Zusammenfassung in der jeweiligen anderen Sprache. Nach der erfolgreichen zweisprachigen mündlichen Verteidigung ihrer Arbeit erhalten sie zwei verschiedene Doktortitel, nämlich einen von der Universität Potsdam und einen von der Universität Paris Nanterre.
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