Gerichtshof der Europäischen Union, Mehrsprachigkeit, Zusammenarbeit mit den Hochschulen
Does FRENCH really matter?
It does! Arbeitssprache des Gerichtshofs der Europäischen Union, d. h. die Sprache, in der die Richter beraten und sämtliche
Mitarbeiter intern kommunizieren, ist nach wie vor Französisch. Juristen, die am Gerichtshof tätig sind (Richter, Generalanwälte,
wissenschaftliche Mitarbeiter, Juristen im wissenschaftlichen Dienst, im Sprachendienst und in der Verwaltung) müssen diese
Sprache verhandlungssicher beherrschen. Die meisten haben einen Teil ihrer Ausbildung oder beruflichen Laufbahn in einem
französischsprachigen Umfeld absolviert. Wenig bekannt ist in diesem Zusammenhang das Berufsbild des Rechts- und
Sprachsachverständigen. Im Sprachendienst des Gerichtshofs sind derzeit rund 600 Juristen aus allen Mitgliedstaaten beschäftigt,
die dafür sorgen, dass aus der internen Einsprachigkeit nach außen jene Mehrsprachigkeit wird, die für das Funktionieren und die
Akzeptanz der Europäischen Union von so grundlegender Bedeutung ist (vgl. etwa Art. 20 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. d AEUV). In
der angekündigten Veranstaltung werden Juristen des Sprachendienstes des Gerichtshofs erläutern, wie dies in der Praxis genau
funktioniert und welche beruflichen Perspektiven sich daraus für „FRENCH-TOUCH“-Juristen ergeben.
Hier finden Sie den Flyer zur Veranstaltung.