Nach dem Erwerb des Doppelabschluss (LL.B./Licence) kehren die Studierenden an die Universität Potsdam zurück, um hier ihr reguläres deutsches Studium mit der Ersten Juristischen Prüfung (dem früheren „Staatsexamen“) abzuschließen. Sie können aber auch an einem zweijährigen deutsch-französischen Masterstudiengang teilnehmen, der ebenfalls an den Partneruniversitäten Paris Nanterre (erstes Masterjahr) und Potsdam (zweites Masterjahr) stattfindet. Gefördert wird dieser Studiengang während der Auslandsphase durch die Mobilitätsbeihilfen der DFH und Erasmus+. Das an der Université Paris Nanterre erworbene Diplom kann als Prüfung im Schwerpunktbereich „Französisches Recht“ anerkannt werden. Damit sind 30% der deutschen Ersten Juristischen Prüfung abgedeckt.

Zudem gibt es die Möglichkeit innerhalb des zweijährigen deutsch-französischen Masterstudiengangs die sogenannte „Option-Trilingue“ zu wählen und das zweite Masterjahr (anstelle von Potsdam) an einer anderen Universität weltweit zu verbringen. Die dort erworbenen Leistungen lassen sich für den deutsch-französischen Master anrechnen.

Der Doppelabschluss ermöglicht unseren Absolventen auch, sich für ein rein französischsprachiges Masterprogramm in Frankreich zu bewerben.