Schritt 1:

Das Studium beginnt zum Wintersemester im Oktober. Bewerber mit ihrem Lebensmittelpunkt in Deutschland müssen sich zunächst ganz normal an der Universität Potsdam um einen Studienplatz im Fach „Rechtswissenschaft“ mit dem Abschluss der Ersten juristischen Prüfung fristgerecht bis 15. Juli eines jeden Jahres bewerben, und wenn Sie hierfür zugelassen werden, an der Universität einschreiben. Das hat mit dem Deutsch-Französischen Jura-Studiengang zunächst noch nichts zu tun, sondern läuft ebenso wie bei allen anderen Studienbewerbern über das zentrale Studierendensekretariat der Universität Potsdam. Sie bewerben sich über das Studienplatz Portal der Universität Potsdam.

Schritt 2:

Gleichzeitig oder auch nach der Zulassung bewerben sich diejenigen, die speziell am Deutsch-Französischen Studiengang interessiert sind, per Email (alle Dokumente bitte in einer PDF-Datei) über beim Studiengangsleiter, Herrn Prof. Dr. Michael Sonnentag, bis zum 5. Oktober

Professur für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht
Juristische Fakultät
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam

mit folgenden Unterlagen:

  • Lebenslauf (wahlweise Deutsch oder Französisch)

  • Angaben zu Sprachkenntnissen und Nachweise

  • Motivationsschreiben (1-2 Seiten wahlweise in Deutsch oder Französisch)

Über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen Sie, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (Liste nicht abschließend):

  • Sie sind Muttersprachler oder zweisprachig aufgewachsen.
  • Sie haben einen Französisch Leistungskurs während des Abiturs belegt und dabei mindestens die Note „gut“ erreicht.

  • Sie haben ein französischsprachiges Abitur (Baccalaureat).

  • Sie haben schon für eine längere Zeit zu Arbeits- oder Studienzwecken in einem französischsprachigen Land gelebt.

Schritt 3:

Sie nehmen ab Beginn des ersten Fachsemesters an den Veranstaltungen des Deutsch-Französischen Studienganges insbesondere der Einführungsveranstaltung teil.

Studieninteressierte mit Lebensmittelpunkt in Frankreich informieren sich auf dieser Webseite.